Winterdienst, Schneeräumung, Slazstreuung
Schneefreie Wege, Abstellplätze und Zufahrten
Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer gesamten Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.
Wir betreuen seit Jahren über 100 zufriedene Kunden in und um Wiener Neustadt. Aufgrund unserer Erfahrungen kennen wir die Auflagen der Städte und Gemeinden, sind logistisch darauf vorbereitet und Ihr zuverlässiger Partner in Sachen Winterdienst und Schneeräumung.
Auf Wunsch entfernen wir auch nach Ende der Saison den Split von Gehwegen, Parkplätzen und Zufahrten.
Egal ob für Privathäuser, Hausverwaltungen oder Firmengelände – lassen Sie den Schneefall und die damit verbundene mühsame Arbeit bitte unsere Sorge sein.